Rechtliches
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschloss mit dem Urteil vom 14. Mai 2019 (C-55/18), dass Arbeitgeber der EU-Länder nun verpflichtet werden sollten, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter durch (digitale) Systeme (transparent) und Datenschutzkonform (DSGVO) zu erfassen (https://curia.europa.eu/, Direktlink). Es ist zu erwarten, dass in der Folge die nationalen Parlamente der EU-Länder dieses Urteil in ihre eigenen, jeweiligen Gesetzestexte entsprechend angepasst übernehmen werden. Bei Arbeitszeiten handelt es sich um personenbezogene Daten, da eine Zuordnung zu einer natürlichen Person damit verbunden ist. Entsprechend unterliegen diese gemäß der DSGVO ("Datenschutzgrundverordnung" der EU) einigen Bestimmungen, wie z.B. einer angemessenen Aufbewahrungszeit, usw. Die Software Zeiterfassung Pro stellt ein entsprechendes digitales System dar, mit dem Arbeitszeiten personenbezogen aufgezeichnet werden können und verschlüsselt gespeichert werden.
Siehe auch Impressum und Datenschutz